Unsere Tätigkeit ist darauf gerichtet, in brandschutztechnischer Hinsicht zu beraten und gemeinsam mit dem Unternehmer für sachgerechte Lösungen zu sorgen. Bei der Umsetzung der Lösungsansätze wird umfassende Unterstützung zugesichert. Im Einzelnen umfasst diese Verpflichtung den nachstehend beschriebenen Schwerpunktaufgaben:
- Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen organisatorischen Brandschutzes
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Mitarbeit bei der Erstellung / Fortschreibung der Brandschutz- bzw. Gefahrenanalyse, des Brandschutzkonzeptes, des Alarmplans und der Brandschutzordnung (Teil A, B, C)
- Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Übungen (z.B. Evakuierung) und Brandschutzschauen
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfer (Theorie)
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen sowie sonstigen internen Verhaltensrichtlinien und Merkblättern im Bereich Brandschutz
- Durchführung und Dokumentation von Brandschutzbegehungen