Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist in allen Unternehmen zu gewährleisten. Hierbei sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Unversehrtheit ihre Mitarbeiter zu erhalten.
Dabei sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz so viel mehr als nur eine administrative Aufgabe. Durch effektive Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz lässt sich auch der Erfolg des Unternehmens optimieren.
Unsere Ingenieure unterstützen Sie und Ihr Unternehmen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Welche Vorteile haben Unternehmen, die sich um die Arbeitssicherheit kümmern?
Mitarbeiter eines Unternehmens haben ein Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers ist es, seine eigenen Arbeitnehmer Arbeitsunfällen und deren Folgen zu schützen. Vor allem im Interesse seiner Mitarbeiter, aber auch seiner eigenen. Durch den fortschreitenden demografischen Wandel, werden die Belegschaften in den Unternehmen zusehend älter und können beim Renteneintritt oftmals nicht durch jüngere Fachkräfte adäquat ersetzt werden. Fallen diese wichtigen Arbeitskräfte jedoch schon während des aktiven Arbeitslebens aufgrund von unzureichender Arbeitssicherheit aus, ergeben sich für das Unternehmen auf vielen Ebenen Probleme. Zum einen der sofortige Personalausfall und die damit verbundenen Kosten, aber zum anderen leidet auch die Attraktivität als Arbeitgeber und das damit verbundene Unternehmens- image nach außen.
Wozu ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur erforderlich?
Der Sicherheitsingenieur berät und unterstützt alle für die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung verantwortlichen Personen und überprüft alle Betriebsanlagen auf ihre sicherheitstechnische Eignung. Außerdem beobachtet dieser alle Prozesse hinsichtlich der Durchführung des Arbeitsschutzes und fördert das sicherheitsorientierte Verhalten aller Betriebsangehörigen im Bereich des Arbeitsschutz.
Warum ist ein Gesundheitsschutzkoordinator notwendig?
Laut Baustellenverordnung (BaustellV) ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, auf Baustellen, auf denen Arbeitnehmer verschiedener Gewerke tätig sind, für die Planung der Ausführung sowie der Ausführung eines Bauprojektes einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Dieser ist dazu verpflichtet alle Phasen des Bauprojektes für alle Mitwirkenden jederzeit sicher zu gestalten.
Wozu benötige ich im Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?
Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht darin, den Brandschutz-Verantwortlichen eines Unternehmens als direkter und zentraler Ansprechpartner unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Des Weiteren wirkt dieser Beauftragte aktiv an der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze mit, berät bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz von brennbaren Arbeitsmaterialien und –stoffen.
Wann muss ich einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
Es gibt hierzulande keine allgemeine rechtliche Pflicht im Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Laut dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, alle Gefährdungen, die Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind bzw. sein könnten zu ermitteln. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine Gefahrenquelle, die im Bereich des Brandschutz liegt, muss der Arbeitgeber einen Brandschutzbeauftragten ernennen. Dieser kann aus der eigenen Belegschaft qualifiziert und ernannte werden oder bei einem externen Dienstleister beauftragt werden.